Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hauszeichen
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(Hauszaun)
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- 1 insbesondere auch als Handzeichen verwendet
- 2 insbesondere zur Bezeichnung des Eigentums, des Besitzes oder des Benutzungsrechtes (Vermögenszeichen)
II Hauszeichen im engeren Sinne, umfassend Hausbilder und Wirtshausschilder, ohne Zusammenhang mit einem Persönlichkeitszeichen