Hauszins
Hauszins
Wohnungsgeld, Beitrag zum Mietzins
Mietzins für das Zunft- oder Kaufhaus
Beitrag der Zunftgenossen zum Hauszins (III) und wohl auch die daraus fließende Berechtigung
Zins vom Haus an den Grund- oder Landesherrn oder den Rentenberechtigten