Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hauszucht

Hauszucht

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I disciplina domestica 
  • DWB. IV 2 Sp. 700
II insbesondere in Livland die Strafe (Züchtigung), die der Bauer und der Gutsherr als Dienstherr über seine Dienstboten verhängen durfte
unter Ausschluss der Schreibform(en):