Hauszucht
Hauszucht
II
insbesondere in Livland die Strafe (Züchtigung), die der Bauer und der Gutsherr als Dienstherr über seine Dienstboten verhängen durfte
- Gutzeit,Livl. I 502 Faksimile
- ZRG.² Germ. 51 (1931) 677