Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Heber
Artikel davor:
heben
hebendig
(Hebene)
1hebenen
2hebenen
(Hebenschaft)
1Hebenung
2(Hebenung)
(Hebenzeit)
Hebeopfer
Heber
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I
Person, die etwas hält
- es möchte dir ... an einem heber fehlen1634 SchweizId. II 938Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
II
Person, die (oder Werkzeug, mit dem man) etwas hebt
- die heffers zullen hebben van der wagheoJ. MnlWB. III 249Faksimile - in Google Books
III
einer, der etwas (einen Streit) beginnt
- wond hire iemand mede, hy verboord syn hand ..., es hy heffere van desen strydeoJ. MnlWB. III 250Faksimile - in Google Books
IV
einer, der Leistungen einhebt
vgl.
heben (X 7)
- wenn versicherte ... wechsel-gelder solten wieder heraus gegeben werden müssen, so muß der ausgeber caution stellen, solche ... dem heber zu ersetzen1742 Siegel,CJCamb. II 15Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- heber und leger1758 Haltaus 854Faksimile - in Google Books
- wenn von denen theen-landen einige verkauffet werden, muß von dem theelachter, der da heber solcher heure ist, consens gesuchet ... werden1759 Wenckebach,JusTheelachticum
- DWB. IV 2 Sp. 731 [zu Empfang und Ausgabe für eine andere berechtigte Person]
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- Stallaert I 575
Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Landesbibliothek Münster