Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hebungsregister

Hebungsregister

  • soll der stadt einnehmer ... von jedes jahr ein richtig hebungsregister machen, worinnen ein jeder buͤrger mit namen und zunamen, auf einer seite verzeichnet stehen soll, und dabey alles, was er selbiges jahr, es sey an dienst, geldern, contribution ... zu geben schuldig
    1711 CCHolsat. III 1229