Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): hecheln

hecheln

mit der Hechel Flachs oder Hanf bearbeiten
  • auch vorbutet man, das kein burger sulle gestate seiner frauwen adir gesinde, das die hecheln bie lichte
    1455 KahlaUB. 94
  • verbothen ... daß ... zu nachts ... pflegente haarbleien, prechlen und hächlen, außer waß ohne liecht geschehen kann
    1701 NÖsterr./ÖW. VIII 857
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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