Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Heckenreiterei

Heckenreiterei

Tätikeit eines Heckenreiters 
  • damit die hecken-reuterey, als, so einer dem andern einen ritt diene, abgestellt ... werde
    1500 Lünig,CJMilit. 202
  • diß lands freyhait ... dermassen, das auch ... hegkenreüterey ... nit yeder zeyt alles gewert werden mag
    1534 Schwarzenb.,Cicero 93
unter Ausschluss der Schreibform(en):