Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Heerfürst

Heerfürst

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  • zu kriegszeiten ... wurden ... unter diesen graven die dapfersten zu heerfürsten verordnet: welche man, weil sie vorm heer herzogen, herzogen genennet
    1668 Fugger,Ehrensp. I Kap. 3
  • daß ein theil der armade deß heerfürsten B. in unsrem Japydia ... sitzen blieben
    1689 Valvasor,Krain I 19
  • heerfürst ... dux exercitus sive populi
    1691 Stieler 685
unter Ausschluss der Schreibform(en):