Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Heerschaurufen
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Heerschauerbuße
Heerschaugeschrei
Heerschaurufen
wie Heerschaugeschrei
- würde er aber schuldig erfunden, soll er von dem amptmann ... zurück an seinen hochgerichts-herrn gewiesen werden, der demselbigen verbrecher, nitt des herschawruffens halber, aber sonst von wegen seiner übertrettung ... zu straffen macht haben1577 Scotti,Trier I 506Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf