Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Heerschaurufen

Heerschaurufen

wie Heerschaugeschrei 
  • würde er aber schuldig erfunden, soll er von dem amptmann ... zurück an seinen hochgerichts-herrn gewiesen werden, der demselbigen verbrecher, nitt des herschawruffens halber, aber sonst von wegen seiner übertrettung ... zu straffen macht haben
    1577 Scotti,Trier I 506