Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Heiltumstuhl

Heiltumstuhl


I wie Heiligtumstuhl 
  • der rat was pei ein ander auf dem heiltumstuhl, der was aufgericht ...
    um 1500 NürnbChr. V 492
  • Lünig,CJFeud. I 68
II
  • der heilthumstuhl, ein amt in Wien, das ein beamter mit 2 schreibern versieht. von demselben wird die erlaubnis erteilt, daß ein toter begraben werden darf. dafür zahlt man aus schuldigkeit 9 xr.
    18. Jh. Popovich,Voc. I 174