Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Heimatrecht

Heimatrecht

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  • [uneheliche Kinder von zwei Gemeindeangehörigen] sollen auch ir heimbet und geburtsrecht ... zu gaudiern haben
    1691 Tirol/ÖW. III 91
  • anlangend aber jenige, so in einer kilchhöry ihr heimandtrecht haben
    1701 Niedersimmental 153
  • heymath und burger-recht im land
    1743 BernChorg. 62
  • bey ihrem leben aber die ordentliche erneuerung und erhaltung ihrer ursprünglichen burger- und heymathrechte verabsäumt [und theils sogar die nahmen ihrer geburtsohrten in vergeß gerahten laßen]
    1751 Merz,Steckhöfe 142
unter Ausschluss der Schreibform(en):