Heimgedingssache
Heimgedingssache
Angelegenheit des Heimgedinges
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sind beider stedte gerichte ... zu heimgedings sachen bestimbt zu erscheinen und neben den zugebern der stedte bau-, heimgedings- und andere politische notdurft mit wirten, beckern, metzgern ... zu beratschlagen ... schuldig1598 Ennen,Saarstädte 54
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in heinmeierei- und heimgedingssachen solle jedes donnerstags in der wochen heinmeier, gericht und zugebern an gewöhnlichen ort zusammen kommen17. Jh. Saarbrücken/Ennen,Saarstädte 231