Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Heimgedingssache

Heimgedingssache

Angelegenheit des Heimgedinges 
  • sind beider stedte gerichte ... zu heimgedings sachen bestimbt zu erscheinen und neben den zugebern der stedte bau-, heimgedings- und andere politische notdurft mit wirten, beckern, metzgern ... zu beratschlagen ... schuldig
    1598 Ennen,Saarstädte 54
  • in heinmeierei- und heimgedingssachen solle jedes donnerstags in der wochen heinmeier, gericht und zugebern an gewöhnlichen ort zusammen kommen
    17. Jh. Saarbrücken/Ennen,Saarstädte 231
unter Ausschluss der Schreibform(en):