Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Heimmeiereirechnung

Heimmeiereirechnung

des Heimmeiers über Gemeindehaushalt
  • alles, was zur stadt uffnahme zu erheben verstattet, in ein corpus meier oder hainmeiereirechnung mit sommarischen beilagen eingeführt und verrechnet werden
    17. Jh. Saarbrücken/Ennen,Saarstädte 231
  • Ennen,Saarstädte 91