Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Heimrüge

Heimrüge

Rüge von Flurschäden
  • so viel aber die heimruge belangen tut ... soll ein jeder inwohner zu M. ... uf sein gelübt und aid das jahr aus alle vierzehen tag daheim sein und sontags nach der predigt rug halten
    1565 BadW. 290