Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Heimsagung

Heimsagung

Aufkündigung, Auflassung (an früheren Besitzer)
  • ich nemme von ir als des abgeleibten G. erbin die haimsagung des Wasserbergs an und auf
    1573 Loserth,SalzbSteir. 9
  • wann einer ein hauß im markt auf termin kauft zu bezallen, hernacher aber dem verkaufer mit heimbsagung des hauss gewähren wolte, ist zu wandl ...
    17. Jh. NÖsterr./ÖW. VIII 766