heimschaffen
heimschaffen
I
heimschicken
II
zurückgeben
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solte ... in denen heurathstaidungen kheines verpunden ... werden, das es zum vahl seines ableibens ... sein morgengab dem überlebenden ... wider haimbzuschaffen schuldig sein solle1599 NÖLREntw. II 17 § 11
III
herbeischaffen
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entfrembdet der schuldiger seine guͤtter aus seiner gewehre, den Schuldherrn zu betriegen, das recht sol jn zwingen, dieselbe widerumb heim zu schaffe[n]1583 SiebbLR. III 3 § 2 Volltext (und Faksimile)