heimschaffen

I heimschicken
  • derselbig hieter soll gehn Hoff gehen und sich erzaigen, ist er dem herrn nicht gefällig, mag er ihm wider haimbschaffen
    oJ. NÖsterr./ÖW. XI 29 Faksimile
II zurückgeben
  • solte ... in denen heurathstaidungen kheines verpunden ... werden, das es zum vahl seines ableibens ... sein morgengab dem überlebenden ... wider haimbzuschaffen schuldig sein solle
    1599 NÖLREntw. II 17 § 11
III herbeischaffen
  • entfrembdet der schuldiger seine guͤtter aus seiner gewehre, den Schuldherrn zu betriegen, das recht sol jn zwingen, dieselbe widerumb heim zu schaffe[n]
    1583 SiebbLR. III 3 § 2 Volltext (und Faksimile)