heimschieben
heimschieben
(einen Eid) zuschieben, zurückschieben
vgl.
heimsetzen (II)
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es soll auch deme so ... zum eide gefurdert wird, in allewege frey stehen, seinen gegentheile den eidt wiederumb heimb zu schiben1553 Braunschweig/Pufendorf IV app. 136 Faksimile
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nachdeme den obgemelten allerseits klegern und appellanten de eid vam appellaten nicht deferiret noch heimgeschoven1567 HolstVierstUrt. 381
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daß derjenige, dem der eidt also zugemutet wirdt, denselbigen leiste oder aber seinem gegentheil widervmb heymschiebe1589 Saur,Fasc. I 2 Bl. 8v
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stehet dem beklagten wieder frei, den eid kleger wieder heimbzuschiebenum 1700 Seestern-Pauly Art. 17
- 1758 Haltaus 866 Faksimile
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wobey jedoch der zu mehrerem beweiß der wetzlarischen ehefrau heimgeschobene eydt mit beiden händen zu acceptiren istoJ. Kriegk,Goethe 474