Heimschlag
Heimschlag
Rückstellung eines Kaufgegenstandes, Aufgabe des Eigentums an den Gläubiger einer auf der Sache haftenden Belastung
bdv.:
Heimschlagung
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recht des heimschlags1811 SchweizId. IX 236 Faksimile
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verordnung den heimschlag verpfändeter liegenschaften ... an seine gläubiger betreffend1826 SchweizId. IX 236 Faksimile
- Huber,PrivR. III 571