Heimschlagung
Heimschlagung
wie Heimschlag
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solte aber solche heimschlagung vor verfluß drei jahren von der verlehnung an nicht verzinset worden sein, so solle der debitor dem creditor so lang annoch verzinsen und dan erst heimschlagen mügen1523 Sankt Gallen/GrW. VI 373 Faksimile
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die behausung ... also taxieren lassen, daß der gläubiger in heimschlagung desselben ... nicht vernachtheilet werde1632 Lahner,Samml. 362 Faksimile
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da der schuldner mit geld nicht aufzukommen vermag, soll gleichwohl mit vergand- und allenfalliger heimschlagung ... verfahren werden1753 CJBavJud. 18 § 11