heimsterben
heimsterben
durch Tod heimfallen
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ordnung und gebrauch des junckhern, wann die güetter haimsterben oder sonsten verendert werden1577 WürtLändlRQ. I 725 Faksimile
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soll alß dann ... eines jeden gelt ... an die örtte vnd an den stam, dahero es gefloßen, widerumb fallen ... vnd denselbigen also ohne mittel zue vnd heimsterben1597 Eberstein² I 201 Faksimile
- 1758 Haltaus 868 Faksimile
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er hätte dann ... dem keyser ... das dem reich heimgestorbene land Sp. ... abgetrettenoJ. Fugger,Ehrensp. V Kap. 21
- SchwäbWB. III 1378 Faksimile
- Unger,SteirWsch. 339 Faksimile