Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): heimverfallen

heimverfallen

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
zurückfallen (von Lehen an den Herrn)
  • das Fuldischer lehen gewonheit vnd geprauch sey, das dieselben nimmer mehr ann stifft von Fulde heimb verfallen, sondern sie erben für vnd für dochter als woll als die sone
    1531 ZRG.2 Germ. 12 (1891) 111