Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): heimziehen

heimziehen

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I ein Gut einziehen
  • befehlen wir ... dass ihr alle so beschaffene verlassenschaften derer unterthanen ... uns als grundherrn heimbziehen ... sollet
    1717 Archiv český 24 (1908) 119
  • ein unveranlaite leibgedings-gerechtigkeit ist, welche auf absterben des leibrechters der grund-herr ... an sich: unnd heimgezogen 
    1721 Bluemblacher 147
II ein Pfand zuschlagen
  • der würth soll am ersten darauf legen und wehr darnach am maisten darauf legt so zeucht mans dem maisten das pfand haimb 
    1625 ÖW. I 18
III die Verfolgung an sich ziehen
  • funde man ine [den Toten] ... mitten im bach, so sollen die zwen buttel ... ane die kirchen gehen und die rucken aneinander keren und dan iglicher anheim an sein gericht laufen; und welcher dan ehe an die kirchen kumpt, der soll den mord heimziehen 
    1527 WürzbZ. I 1 S. 411
unter Ausschluss der Schreibform(en):