Heiratsmittelgeschäft
Heiratsmittelgeschäft
Ehevertrag
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wann mit häusern und grundstucken, auch uberländen, es seye gleich durch kauffen, ablösen, tausch, abwechseln, schanckung, heurats-mitlen-geschäfft und erb-schafften ... eine veränderung fürgehet1679 TractIurIncorp. IV § 5 Faksimile