Heiratspfennig
Heiratspfennig
Mitgift, Aussteuer
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daß die adlichen heyraths-pfennige sub dispositione juris communis verbleiben1659 Kamptz,PreußProvR. III 166 Faksimile
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was dahier verordnet wird, ist ... von heyrathspfennig oder heyrathsgut zu verstehen1767 KurkölnLR. VIII § 3 Erl. Faksimile