Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Heiratsabredung

Heiratsabredung

Ehevertrag
  • das zwischen denen adelichen persohnen ohngemein und excessive heyrathsabredungen ... abgestellet ... würden
    1717 Hüttner,TacHyp. I 88
  • die bereits wider disere verordnung aufgerichtete heuraths-abredungen ... fuͤr... ungultig geachtet werden sollen
    1721 SGallenErbr. II 3
  • soferne die ... wittib ... durch die beystände die heyraths-abredung zu rechten beweisen könte
    1752 Greneck 267
unter Ausschluss der Schreibform(en):