Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Heiratsbeding

Heiratsbeding

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Ehevertrag
  • zugelassen ... zwischen den ehleuten der ersten und andern oder mehrern ehe heurats-beding und ehe-beredungen aufzurichten
    1683 UlmG.u.O. 15
unter Ausschluss der Schreibform(en):