Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Heiratsgabe

Heiratsgabe

Aussteuer
  • ist ... bewilliget, daß jungfrauen W. alsbald ihre vaterliche habe und gut ... gedachten D.v.R. zu heirathgabe zubringen soll
    1560 Eberstein2 I 399
  • ihre beweißlich in die ehe gebrachte heyraths-gaab ruckziehen
    1713 TrierLR./Nahmer II 627