Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Heiratsschein

Heiratsschein

Bescheinigung über Eheschließung
bdv.: Trauschein (I)
  • die beamten ... welche über eine ehe ... den schein aufgenommen haben, ohne daß in dem heyrathsschein der einwilligung der eltern ... erwähnung geschehen wäre
    BadLR. 1809 Satz 156