Heiratssteuer
Heiratssteuer
vgl.
Hielichssteuer
I
Aussteuer, Ausstattung
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han meinem sun zu der selben junchfrawen Elspeten ze heyratstewr gelobt ze geben1332 RegensbUB. I 449
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unnser beder muemen sünen und töchtern mit heyrattsteuern ... furderung bewißn1538 MittSalzbLk. 6 (1866) 32
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N. ihr vater ... seiner tochter zu rechter ehe und heirathsteuer zu geben versprochen1574 ErbachLR. 314 Faksimile
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was ... einer jederer parthien vor erbschafft zur heilichs steuren gegeben wird ... pleibt dem lengst lebenden vor sich und alle seine nachkommende die gegebene heurathssteuer1589 CoutLuxemb. I 232 Faksimile
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zwischen den eheleuten ... soll gemeinschaft der güter und schulden sein, obgleich von einer seiten wenig ... und der anderen seite viel ... zur heyrathsteuer anbracht were1648 Schlüter,WestfProvR. I 511 Faksimile
- Huber,PrivR. IV 562
- Lexer I 1302 Faksimile
- Lexer I 1311 Faksimile
III
Beitrag der Untertanen zur Heiratsausstattung der Töchter des Landesherrn
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es ist auch merklich gelt mit der türken rays vnd ander ausleg, heiratstewr N. der kunigin von Polan ausgeben worden1458 WienCopeyBuch 165 Faksimile
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so ain edlman ... ain son oder tochter ausgeheyrat, haben ime seine holden ain heuratsteur geben müessen1525 MittSalzbLk. 27 (1887) 248
- Knapp,BeitrRWG. 354