Heiratsvermächt
Heiratsvermächt
"erbrechtliche Vereinbarung anläßlich der Verehelichung zugunsten der Ehefrau und deren Anspruch daraus"
bdv.:
Heiratsvermächtnis
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die renndlensheirat und ander geverlicher heiratvermächt ... sollen nit gestat werden1565 RaurisLR. 217 Faksimile
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heiratsvermacht1573 NÖLTfl. II 8 § 2
- 1599 NÖLREntw. II 1 § 10
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wann ein hauswiert seiner hausfrauen ausser des heuratvermächts ein besonder vermächt oder übergab thuet16. Jh. Walther,Trakt.(Ri.) 49 Volltext
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gelob ich meine frau obangezeigtes heirathvermacht getreulich zu schützen1659 GallerinRiegersb. I 2 S. 521
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weder mit heyrathsvermacht noch andern mitteln zur ehrlichen unterhaltung versehen1729 CAustr. IV 569 Faksimile
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stehet in der überlebenden cohnperson freyen willen, sich entweders ihres heurathvermächts zu halten oder ... darauß zu schreittenoJ. FinsterwalderObs. IV 109