Heiratsvermächtnis
Heiratsvermächtnis
wie Heiratvermächt
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so sie destwegen gnugsamen schriftlichen schein oder ordentlichen schuldbrief hat, so soll sie vor allen andern glaubigern mit solchem ierem zubringen sambt und neben ieren hairats-vermächtnuß unverhinderlich abgefertigte werden16. Jh. ZRG.² Germ. 23 (1902) 279 Faksimile