Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Helferbrief

Helferbrief

womit ein Helfer (I) Beistand zusagt
vgl. Hilfsbrief
  • seiner maiestat seinen bewarungsbrief, auch dem margrafen vnd graf ... ir helffersbrief wider geschickt vnd vns volliglich zu recht erbotten haben
    oJ. FRAustr. 44 S. 243