Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Helferbrief
Helferbrief
womit ein Helfer (I) Beistand zusagt
vgl.
Hilfsbrief
- seiner maiestat seinen bewarungsbrief, auch dem margrafen vnd graf ... ir helffersbrief wider geschickt vnd vns volliglich zu recht erbotten habenoJ. FRAustr. 44 S. 243