Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Helferei

Helferei

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I Amt eines Helfers (V) 
  • "A. verpflichtet sich gegenüber der helferei für 2 Pfund jährlichen Zinses gegen ein Darlehen von 40 Pfund" 
    1487 Bärtschi,Adelboden 39 [hierher?]
  • dieweil ein pfarr und helfferey zwey underscheidenliche ämpter ... sind, das dieselbigen auch ... von einandern separirt ... werden, alss das ein pfarrherr der beschwerden und des ampts der helfferey als mit taufen ... und andern dingen, so den helfern zu verrichten staht, entladen ... sein [soll]
    1552 SchlettstStR. 814
II Amtswohnung eines Helfers (V) 
III Filialkirche
  • [es sei richtig, daß sie die Kirche zu einer Pfarrei gemacht haben] dann sy allweg für ein helferi geachtet
    1540 SchweizId. II 1195
  • DWB. IV 2 Sp. 959
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