Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hellermann

Hellermann

, Hellerleute

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der Heller einnimmt, insbesondere:
I in Frankfurt am Main, wie Hellerkärcher?
II Einsammler des "Wirtshellers" (Abgabe der Weber an den Landesherrn)
  • bedörfte es des grossen unkostens gar nicht mit dem einsammeln durchh den hellermann 
    1600 WürtLTA.2 II 824
unter Ausschluss der Schreibform(en):