Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): herabsetzen

herabsetzen

übertragen von einem Recht, besonders einer Forderung
  • wenn er seine erste forderung herabsezen wollte
    BadLR. 1809 Satz 1343
  • das auf länger bedungene [wiederkaufs-recht] wird auf diese zeit [5 Jahre] herabgesezt 
    BadLR. 1809 Satz 1660