Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Herabsetzung

Herabsetzung

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I von Münzen (bezüglich des Gewichts- und Feingehalts)
II von Forderungen und Rechten
  • herabsezung des pachtzinses
    BadLR. 1809 Satz 1765 (S. 474)
unter Ausschluss der Schreibform(en):