Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): herausgehen
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Herausgeber
Herausgebot
Herausgebung
herausgehen
I 1
von Personen
I 2
von Münzen
- damit nicht ... die gute münze ... heraus, und die schlechte dagegen hineingehe1754 Rall,Kurbayern 234
II 1
Ausscheiden aus einem Amte
- [der neue Ratsherr] stellet euch den newen vierherren die vierbriefe, so die alten herren im herausgehen an ihren örtern haben liegen lassen1510 MittErfurt 1 (1865) 113
II 2
mit einem Schiff ausfahren
- sollten aber nunerwehnte seeleute ... das herausgehen für unmöglich halten ... so hat man dennoch zu versuchen ... dem nothleidenden schiff zur hilfe entgegen zu gehen1728 PreußStrandungsO. III 4