Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): herausgewinnen

herausgewinnen

hier: das Urteil auf Herausnahme eines in ein fremdes Haus Geflüchteten erwirken
  • 1658 GeraStR. 161
  • wann auch ein frembder unrecht thäte, oder haderte und in eines bürgers hauß flöhe ... dem soll mann ... mit urthel und recht heraus gewinnen 
    1658 GeraStR. 166