Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): heraushauen

heraushauen

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ein Holzstück aus der Tür
  • dass der burgvogt ... von hiesiger ... herrschaft nach Z. geschickt worden, ihrentwegen possession zu nehmen, also, daß auch er ... das feuer im hofhauß aus- und angeblasen, und ein spalter holtz aus der thür herausgehauen 
    1751 ZüschDed. 55