Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): herauslassen
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reflexiv übertragen sich äußern, mit der Sprache herausgehen
- ihnen gezeiget, wie weit sie [die Hexeninquisition] sich heraußgelaßen1652 Greifswalder Tageblatt 91 (1901) nr. 250
- damit die räthe ... drauf studiren und umb so beherzter und fundierter mit ihren votis sich heraus lassen können1719 Fellner-Kretschmayr III 315Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- DWB. IV 2 Sp. 1038
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