Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Herauslockung
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Herauslockung
- solle sich gegen den gefangenen zu herauslockung der gestaͤndniß keiner unwahrheit oder sonstig gefaͤhrlichen hintergehung gebraucht werden1769 CCTher. 31 § 30Faksimile (Abschnittsbeginn) - in Google Books