Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): herauspressen

herauspressen

übertragen wie erpressen 
  • ob ... ain ... testament fürkhöme, daz ihr [der Ehegatten] aines mit gewalt ... oder ... mit stätten ... in ohren ligen das ander darzue benöttigt, solle derselbe also heraußgepresste leste willen nichtig ... sein
    1599 NÖLREntw. III Tit. 6 § 5
  • kamen ... reiter von St. gen K. und wolten auch contribution herauspressen 
    17. Jh. FreibDiözArch. 6 (1871) 112