Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): heraussetzen
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I
räumlich
- die von M. hatten keinen pfarrherrn, so war auch niemand, der darnach stünde, denn jedermann saget, man würde einen papisten aus E. heraussetzen1537 MittErfurt 8 (1877) 70
II
aus einer Personenmehrheit, jemanden nicht mehr wählen
- 1527 hat man ... gewelt gehabt 7 neu zunftmeister ... und die andern abgesetzt etlich gar herausgesetzt16. Jh. AugsbChr. VI 34
III
aus schwieriger Lage
- daß, da vorher der landwirtschaftliche credit ... darnieder lag, ich solchen ... herausgesetzt, daß jederman sein geld mit vergnügen angeboten18. Jh. Faber,Staatskanzlei 110 S. 558