Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): heraussetzen

heraussetzen

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
aus einem Bereich in einen anderen bringen

I räumlich
  • die von M. hatten keinen pfarrherrn, so war auch niemand, der darnach stünde, denn jedermann saget, man würde einen papisten aus E. heraussetzen 
    1537 MittErfurt 8 (1877) 70
II aus einer Personenmehrheit, jemanden nicht mehr wählen
  • 1527 hat man ... gewelt gehabt 7 neu zunftmeister ... und die andern abgesetzt etlich gar herausgesetzt 
    16. Jh. AugsbChr. VI 34
III aus schwieriger Lage
  • daß, da vorher der landwirtschaftliche credit ... darnieder lag, ich solchen ... herausgesetzt, daß jederman sein geld mit vergnügen angeboten
    18. Jh. Faber,Staatskanzlei 110 S. 558
unter Ausschluss der Schreibform(en):