Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Herbeischaffung

Herbeischaffung

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einer verdächtigen Person
  • die gefangene ... hat ... sich außerhalb der stadt versteckt ... als man diesem [ihrem Ehemann] bei strafe ... die herbeischaffung auferlegt
    1604 MecklEinzeldarst. VI 74
unter Ausschluss der Schreibform(en):