Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Herbstbüchlein

Herbstbüchlein

zur Eintragung der Abgaben vom Herbst (III 2) (Weinlese)
  • sollen ... die kelterschreiber ... wieviel ein jeder ... kelterwein geraicht ... in jhr herpstbüchlein einverleiben
    1607 Reyscher,Ges. XVI 1 S. 218