Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Herbstinspektor

Herbstinspektor

vgl. Herbstherr
  • verzeichnuß, was von wein jährlichs daselbsten auszugeben und einzunehmen anno 1764 erneuert von mir, A.G. professen zu W. und damahligen herbstinspectoren zu Rheinbrohl
    1764 WerdenUrb. I 172