Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Herbstjahrmarkt

Herbstjahrmarkt

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bdv.: Herbstmesse
  • daß einem marktrichter ... die ertragnuß des standgelts auch bei dem ... herbstjahrmarkt zu seiner ergözung ... überlaßen werde
    1727 NÖsterr./ÖW. VIII 543
  • 1755 Dreyhaupt,Saalkreis II 435