Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1herden

1herden

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Vieh (bestimmter Art?) zur Weide treiben und hüten
vgl. hirten
  • es sollen die von K. und die von E. miteinander hirten und herden 
    1584 SchweizId. II 1650
-- hierher sustantiviert?
  • so ein tuomprobst ... erwelt und bestetigt wirt, so sind im ledig worden das meierthuom, das banwarthuom, hirten und herten, die zehend
    oJ. Basel/GrW. V 50
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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