Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): hereinmachen
Artikel davor:
hereinführen
hereingeben
hereingestatten
hereingreifen
hereinkaufen
Hereinkaufung
hereinkommen
hereinladen
hereinlaufen
hereinlegen
hereinmachen
wie hereinarbeiten
- wann ein frembder maister etwas herein zu machen verdingte1701 SchwäbWB. III 1468Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)